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BGH, 17.11.1964 - 1 StR 412/64 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls, versuchten schweren Diebstahls und wegen Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61
Schädliche Neigungen II
Auszug aus BGH, 17.11.1964 - 1 StR 412/64
Nach den bisherigen Feststellungen bestehen gegen die Annahme schädlicher Neigungen keine rechtlichen Bedenken (vgl. auch BGHSt 11, 169-171; BGHSt 16, 261 betrifft einen hier nicht gegebenen Sonderfall). - BGH, 05.02.1957 - 5 StR 526/56
Auszug aus BGH, 17.11.1964 - 1 StR 412/64
Auf die Entscheidung BGHSt 10, 132 kann verwiesen werden. - BGH, 09.01.1958 - 4 StR 514/57
Schädliche Neigungen I
Auszug aus BGH, 17.11.1964 - 1 StR 412/64
Nach den bisherigen Feststellungen bestehen gegen die Annahme schädlicher Neigungen keine rechtlichen Bedenken (vgl. auch BGHSt 11, 169-171; BGHSt 16, 261 betrifft einen hier nicht gegebenen Sonderfall). - BGH, 13.12.1957 - 1 StE 8/57
Viktor Agartz
Auszug aus BGH, 17.11.1964 - 1 StR 412/64
- Zu S. 4 der Revisionsbegründung des Verteidigers sei noch bemerkt, daß der Tatrichter die Jugendstrafe nicht "wegen der Schwere der Schuld" (§ 17 Abs. 2 JGG, zweiter Fall) verhängt hat (vgl. im übrigen BGHSt 11, 171).
- BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67 Der Verstoß gegen § 258 Abs. 2, 3 StPO begründet die Revision nicht unbedingt, sondern nur dann, wenn und soweit das Urteil auf dem Fehler beruht (RGSt 9, 69; 58, 253; BGHSt 3, 368, 370; BGH Urteil vom 17. November 1964 - 1 StR 412/64 -).